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Aufsichtsrat DB Fernverkehr: Gerichtserfolg für GDL PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Dienstag, 10. März 2009 um 14:21 Uhr

09.03.2009 - Erfolg für die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL): Das Landgericht Frankfurt am Main schloss sich der Auffassung der GDL an, dass bei der Bildung des Aufsichtsrates der DB Fernverkehr sonstige Unternehmen, wie etwa DB Vertrieb, nicht zu beteiligen sind.


Hintergrund ist der Versuch der DB, Betriebe willkürlich zusammenzuziehen und mit einem gemeinsamen Aufsichtsrat zu versehen. Um eine Benachteiligung des Fahrpersonals zu verhindern, hatte die GDL juristischen Einspruch erhoben.

„Mit diesem Beschluss ist gewährleistet, dass das Fahrpersonal entsprechend seiner realen Stärke vertreten wird“, sagte der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky. Gerade im DB-Konzern werde Unternehmensmitbestimmung immer größere Bedeutung erhalten. „Ich erinnere nur an die Boni-Affäre und den Datenschutzskandal. Hier muss der Aufsichtsrat in der Lage sein, stark und stringent zu handeln“, so Weselsky.

Ebenfalls im Zusammenhang mit dem Aufsichtsrat steht der Beschluss des GDL-Hauptvorstandes, bei den Wahlen zum Aufsichtsrat 2010 keine Friedenswahlen einzugehen. „Dies erhöht die Wahlmöglichkeiten und ermöglicht mehr Gestaltungsfreiraum für die Beschäftigten“, so Claus Weselsky.

 

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